Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)


Als Heilpraktikerin für Psychotherapie erfülle ich alle Aufgaben entsprechend auf dem Gebiet der Psychologie und Psychotherapie Tätigen. Dazu gehören die (vorläufige) Diagnosestellung, gemeinsame Erarbeitung von Behandlungszielen und Behandlungsdauer, Einsatz von psychotherapeutischen Behandlungsmethoden sowie Transparenz über die Durchführung aller therapeutischen und präventiven Maßnahmen.

Gemäß Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung (HeilprG) gehe ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG) wie Ärzte und Psychologen/ Psychotherapeuten ebenso nachstehende Verpflichtungen ein: Verschwiegenheitspflicht, Informations-und  Aufklärungspflicht, Sicherungspflicht, Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht sowie ständige Fortbildungspflicht.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG) bin ich vorwiegend für Selbstzahler sowie für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden.
Behandlungskosten, die Ihnen durch meine Tätigkeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
 
Private Krankenkassen übernehmen u.U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie".